Rezepterklärung

Wir möchten Ihnen gerne helfen, Ihr Rezept besser zu verstehen. Deshalb haben wir hier eine kleine Erklärung für Sie zusammengestellt. 

 

Wichtig: Ein Rezept läuft meistens nach 14 Tagen ab, d.h. es muss spätestens 14 Tage nach Erhalt mit der Behandlung begonnen werden. Ein fehlendes Kreuz oder eine fehlende Unterschrift, kann ebenfalls zur Ablehnung durch Ihre Krankenkasse führen.

 

So sieht ein klassisches Krankengymnastikrezept aus. Ergotherapierezepte sind nur farblich anders, aber vom Aufbau gleich:

 

 

1 = Erste Verordnung oder eine Folgeverordnung.

2 = Hausbesuch ja oder nein? 

3 = Möchte der Arzt einen Bericht über die Therapie?

4 = Wie oft bekommen Sie mit diesem Rezept insgesamt Krankengymnastik? In der 2. Spalte steht eine eventuelle Zusatztherapie, die an die Krankengymnastik gekoppelt wird. Hier ist es Fango, d.h. 10 Minuten Fango, danach Therapie.

5 = Was bekommen Sie? Krankengymnastik (KG), MT, KMT, MLD und KG-ZNS-Bobath sind am geläufigsten.

6 = Wie oft in der Woche schreibt uns der Arzt, die Behandlung vor?

7 = Schlüssel zur Abrechnung für die Praxis.

8 = Welche Diagnose hat der Arzt gestellt?

9 = Stempel UND Unterschrift des Arztes. 

Praxis Oliver Klefenz | kontakt@praxis-schopp-klefenz.de/ Telefon: 06205 - 922153